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Alkoholausschank in der Badi neu erlaubt

Alkoholausschank in der Badi neu erlaubt

Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern sollen in Zukunft Alkohol ausschenken dürfen. Die Regierung hat dafür eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes ausgearbeitet. Sie setzt damit das Anliegen der Motion «Alkoholverbot in der Badi aufheben» aus dem Kantonsrat um.

Für Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern dürfen heute keine Gastwirtschaftspa­tente mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden. Dies möchte der Kantonsrat ändern: In der Herbstsession 2023 hat er die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» mit 105 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Damit hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Das Alkoholausschankverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll aufgehoben werden.

Die Regierung unterbreitet nun dem Kantonsrat die Botschaft und den Ent­wurf zum III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.

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